Das Amt für Jugend und Familie informiert: Vor den Sommerferien: Rechtzeitig Alleinsorge-Bescheinigung beantragen
Wer mit seinem Kind ins Ausland reisen möchte, braucht auch für das Kind einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung des Personaldokuments für Minderjährige muss nachgewiesen werden, wie die elterliche Sorge geregelt ist. Mütter, die seit der Geburt das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen für die Beantragung oder die Verlängerung eines Reisepasses für ihr Kind möglicherweise eine aktuelle schriftliche Auskunft darüber aus dem Sorgeregister. Auch die Bundespolizei kann unter Umständen die Vorlage dieser Alleinsorge-Bescheinigung bei der Ein- und Ausreise verlangen.
Daher empfiehlt das Amt für Jugend und Familie dringend, diese Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit insbesondere bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern kann ein bis drei Wochen betragen. Der Antrag, die Kontaktdaten und weitere Hinweise sind auf der Internetseite www.leipzig.de/elternsein im Bereich Beistandschaft/Beurkundung zu finden. Der Antrag kann über diese Internetseite unkompliziert mit einem Online-Formular gestellt werden.
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern benötigen die Auskunft aus dem Sorgeregister nicht. Sie legen bei der Beantragung des Personaldokuments für Minderjährige die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor. Dies gilt auch für Mütter, die vom Vater des Kindes geschieden und alleinsorgeberechtigt sind.
Sinnvoll für alle ist es, sich bei der Bundespolizei grundsätzlich über das Reisen mit Kindern zu informieren und die vom Auswärtigem Amt für die verschiedenen Länder bereitgestellten Sicherheits- und Reisehinweise zu beachten.