Chemnitz - Riesenbärenklau: Umweltamt bittet erneut um Mithilfe

Chemnitz - Riesenbärenklau: Umweltamt bittet erneut um Mithilfe

Funde des invasiven Neophyten sollten gemeldet werden
Im Bild ist ein großes Exemplar eines Riesenbärenklaus zu sehen, umgeben von anderen Stäuchern und Gras. Die Pflanze hat weiße Blütendolden und sehr große, teilweise mehr als einen Meter breite, stark eingeschnittene Blätter, jedes Teilblatt läuft in eine typische Blattspitze aus.
Typisches Exemplar eines Riesenbärenklaus Foto: Untere Natuschutzbehörde der Stadt Chemnitz

Auch in diesem Jahr bittet das Umweltamt der Stadt Chemnitz Bürger:innen um Mithilfe, um sogenannte invasive Neophyten zu bekämpfen. Dabei handelt es sich um eingewanderte oder eingeführte Pflanzenarten, die sich stark ausbreiten und dabei heimische Pflanzen verdrängen. Eine besonders problematische Pflanze ist der Riesenbärenklau.

Bürger:innen sind aufgerufen, Funde des Riesenbärenklau per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde unter umweltamt.naturschutz(at)stadt-chemnitz.de zu melden. Wichtig ist dabei die Angabe des Standorts und der Pflanzenanzahl, wenn möglich mit Foto. In Ausnahmefällen werden Meldungen auch telefonisch unter 0371 488-3602 oder -03 oder der Behördennummer 115 entgegengenommen. 

Der Riesenbäreklau stammt ursprünglich aus dem Kaukasus. Die Pflanze wird bis zu vier Meter hoch und bildet zehntausende Samen. Sie breitet sich dadurch extrem schnell aus und ist zudem gesundheitsschädlich: Der Pflanzensaft kann bei Sonnenlicht schwere Hautverbrennungen verursachen, besonders bei Kindern. 

Unverwechselbar sind die sehr großen, teilweise mehr als einen Meter breiten, stark eingeschnittenen Blätter, wobei jedes Teilblatt und jede Zahnung in eine sehr typische Blattspitze ausläuft. Der stark auffällige, scharf-würzige Geruch des Pflanzensaftes ist ebenfalls unverkennbar.

Der Riesenbärenklau muss laut EU-Verordnung beseitigt werden. Zuständig sind in erster Linie die Grundstückseigentümer:innen. Diese erhalten vom Umweltamt bei Kenntnis von Vorkommen eine schriftliche Mitteilung zur fachgerechten Beseitigung. 

Wichtig: Die Pflanzen – insbesondere Blüten, Samen und Wurzeln – müssen vollständig entfernt und über den Neophytencontainer am Wertstoffhof Weißer Weg entsorgt werden.